Seminar und Steuern
Lassen sich Seminar-Kosten steuerlich absetzen?
Wie kann ich die Kosten für ein Seminar möglichst gering halten oder minimieren? Diese Frage stellt sich Seminarteilnehmern sicher auto- matisch und als Antwort bietet sich die Möglichkeit, die gesamten oder wenigstens einen Teil der Ausgaben von der Steuer abzusetzen.
Die Kosten für eine besuchte Weiter- bildungsmaßnahme wie ein Seminar oder einen Lehrgang, die über einen kürzeren Zeitraum (ein Wochenende oder wenige Wochen) laufen und zu- dem berufsbezogen sind, können als Werbungskosten in der Regel voll- ständig von der Steuer abgesetzt werden.
Zum Umfang der steuerlich absetz- baren Kosten zählen in diesem Fall die Lehrgangsgebühren und an- fallende Materialkosten. Zu diesen Ausgaben ge- hören oft auch, jedoch nicht in jedem Fall, die Fahrt-, Übernachtungs- oder andere Kosten – hier sind die steuerlichen Regelungen sehr ungenau und es kann zu Un- einigkeiten mit dem Finanzamt kommen.
Berufsbezogene Weiterbildung?
Die Einschränkung ‚berufsbezogen‘ schließt im Steuerfall zweierlei mögliche Aspekte mit ein: Dass das Seminar entweder der stärkeren Qualifizierung für den gegen- wärtigen Beruf / dem Erwerb neuer Kenntnisse oder der Vorbereitung zwecks der Wiederausübung des Berufs dient. In letzterem Fall handelt es sich bei der Steuer dann um vorab entstandene Werbungskosten. Wichtig zu berücksichtigen in der Angabe bei der Steuer ist auch, ob der Arbeitgeber den Seminarteilnehmer bei den Kosten der Weiterbildungsmaßnahme möglicherweise zusätzlich unterstützt hat.
Je nach Umfang und Art der Bildungsmaßnahme und je nach den Bedingungen, die der Seminar-Besucher ‚mitbringt‘, kann die steuerliche Absetzbarkeit einer Weiter- bildung also sehr unterschiedlich ausfallen und ist von Fall zu Fall verschieden. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen sich sehr viel effektiver als ‚Werbungskosten‘ steuerlich absetzen lassen – weniger effektiv dagegen als ‚Sonderausgaben‘.